Fragen und Antworten zum Projekt ARA Thurau
Mikroverunreinigungen können bereits in sehr niedrigen Konzentrationen einen schädlichen Effekt auf das Ökosystem haben. Das Beispiel der verweiblichenden männlichen Fische zeigt, dass dieser Effekt durchaus dramatisch sein kann. Darüber hinaus können diese Stoffe mit anderen Stoffen reagieren und die entstehenden Produkte haben wiederum einen Effekt auf das Ökosystem.
Mit der Umsetzung muss bis spätestens Ende 2035 begonnen werden, damit der Bund eine finanzielle Unterstützung leistet.
Ja. Die Untersuchungen des Kantons St. Gallen haben ergeben, dass insgesamt zehn ARA Massnahmen zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen treffen müssen. In der ARA Altenrhein wurde im September 2019 die kantonsweit erste zusätzliche Reinigungsstufe in Betrieb genommen. Informationen zum aktuellen Stand der Massnahmen im Kanton St. Gallen finden Sie hier.
Der Kanton.
Ja, die Gemeinden waren im Bild. Sie haben für die Studien beispielsweise Daten ihrer ARA geliefert. Der «Lead» bei den Studien lag aber beim Kanton.
Der Kanton St. Gallen hat den Prozess angestossen und die dafür nötigen Grundlagen erarbeitet. Für die Abwasserreinigung sind die Gemeinden zuständig. Es ist demnach Sache der Gemeinden, eine Zusammenarbeit zu prüfen, zu planen und zu realisieren. Der Kanton St. Gallen begleitet diese Schritte jedoch weiterhin.
Ja. Das Baudepartement des Kantons St. Gallen unterstützt die Anstrengungen der beteiligten Gemeinden für die Planung einer gemeinsamen ARA am Standort Niederuzwil ausdrücklich.
Es stimmt, aktuell hat nur die Stadt Wil die Pflicht, ihre ARA mit einer EMV-Stufe nachzurüsten. Das ist aber zu kurz gedacht. Die Reduktionsziele des Bundes würden, wenn auch knapp, bei einem Alleingang Wils zwar erreicht. Bei einem ARA-Zusammenschluss wird die Wasserqualität der Thur ab Wil aber viel stärker verbessert, da auch das Abwasser der unterhalb von Wil folgenden Einzugsgebiete gereinigt wird. Zudem haben die Vorstudien des Kantons gezeigt, dass sich ein Zusammenschluss auch wirtschaftlich lohnt. Langfristig ist zudem nicht ausgeschlossen, dass auch andere ARA nachrüsten müssten.
Ja. Es gibt in der ganzen Schweiz (wie auch im Kanton St. Gallen) eine grosse Zahl an Beispielen für erfolgreiche ARA-Zusammenschlüsse. Meistens werden kleinere ARA aufgehoben und an grössere ARA angeschlossen (z. B. Oberbüren an Niederbüren, Rehetobel und Speicher an Altenrhein, Hätterenwald an Au, usw.). Diese Konsolidierung ist ein langfristiger Trend, welcher schweizweit schon lange anhält (z.B. ARA Glarnerland, ARA Engadin) und auch noch lange anhalten wird. Eine grössere ARA lässt sich zuverlässiger, energieeffizienter und kostengünstiger betreiben als viele kleine. Zudem ist ihre Reinigungsleistung besser.
Dafür gibt es zwei Hauptgründe. Erstens müssen die vier ARA auch ohne Zusammenschluss in ähnlichem Umfang in die bestehende Infrastruktur investieren. Zweitens können die Betriebskosten bei einem Zusammenschluss dank der Ausnutzung von Skaleneffekten deutlich reduziert werden.
Ja, davon ist auszugehen – nicht zuletzt, weil im Rahmen des Vorprojekts entschieden worden ist, für die biologische Reinigung auf einen sogenannten Sequencing Batch Reactor (SBR) und damit auf ein vergleichsweise platzsparendes Verfahren zu setzen.
Die Geruchsemissionen einer ARA entstehen zum grössten Teil in den mechanischen Reinigungsstufen, z.B. in der Rechenanlage. Diese Teile werden bei modernen ARA eingehaust, also in ein Gebäude verlegt. Die Abluft wird mit Luftfiltern gereinigt. Das wird bei der ARA Thurau nicht anders sein. Die Geruchsbelastung, die von der ARA Thurau ausgehen wird, wird aufgrund der moderneren Bauweise im Vergleich zu heute geringer ausfallen, obwohl deutlich grössere Abwassermengen verarbeitet werden.
Der grösste Teil des Zuleitungssystems besteht aus Freispiegelleitungen, die nicht unter Druck stehen. Abwasserkanäle sind dicht, ihr Bau erfolgt nach üblichen Standards. Nach den Bauarbeiten wird dies mittels Dichtheitsprüfungen überprüft. Im Betrieb stellen Kontrollschächte eine regelmässige Wartung sicher. Über diese ist ein Einstieg zur Kontrolle mittels spezieller Kameras oder zur Spülung möglich.
Welche Körperschaft mit welchem Personal dereinst die ARA Thurau betreiben wird, ist heute noch offen. Sehr wahrscheinlich ist, dass die neue ARA mit weniger Personal auskommen wird als die bisherigen vier ARA zusammen. Für die Planungspartner steht ausser Frage, dass man Mitarbeiter nach Möglichkeit weiterbeschäftigt. Wegen des Zusammenschlusses wird es keine Entlassungen geben.
Die Investitionskosten für die regionale Gesamtlösung belaufen sich ohne Landerwerb in Niederuzwil und nach Abzug der Subventionen für die vierte Reinigungsstufe auf rund 120 Mio. Franken. Müssten die vier ARA der Region separat erneuert werden, müssten insgesamt über 123 Mio. Franken investiert werden.
Er beteiligt sich zu 75% an den Investitionskosten für die zusätzliche Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen.
Der regionale Zusammenschluss in einer gemeinsamen ARA ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch ein Gewinn, was letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Studien haben gezeigt, dass die Jahreskosten für Betrieb, Erneuerungen, Abschreibungen und Kapitalkosten über den Beobachtungszeitraum von 20 Jahren beim Zusammenschluss insgesamt rund 28,5 Mio. Franken tiefer liegen als bei vier Kläranlagen in der Region.
Damit sich die Stimmbevölkerung eine Meinung zur Idee einer gemeinsamen ARA in Niederuzwil bilden kann, müssen zuerst Fakten auf dem Tisch liegen: Wie hoch sind die Kosten? Welches sind die ökologischen und ökonomischen Vorteile? Mit welcher Rechtsform wird die gemeinsame ARA geführt? Wo verlaufen die Zuleitungen? Um diese Fragen seriös beantworten zu können, sind Vorarbeiten und Abklärungen nötig. Diese erfolgen im Rahmen eines Vorprojekts. Würde früher abgestimmt, müsste die Bevölkerung die «Katze im Sack» kaufen.
Die beteiligten Gemeinden haben sich entschieden, dazu einen Zweckverband zu gründen. Dieser Schritt ist am 19. Juni 2023 formell erfolgt.